Sanktionen

„Fast jeder Verstoß gegen die DSGVO kann geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes soll wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“

Die Höhe des Bußgeldes bei einem Verstoß gegen die EU-DSGVO wird neu festgelegt. Artikel 83 verlangt, dass sie „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein soll. Deshalb sind Strafzahlungen bis zwanzig Millionen Euro oder bis vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens möglich, je nachdem, welcher Betrag höher ist.