Seit dem 25. Mai 2018 ist die „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ EU-DSGVO (englisch GDPR – „General Data Protection Regulation“) zusammen mit ergänzenden Regelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten wirksam. Sie soll ein europaweit gleich hohes Datenschutzniveau herstellen, ein so genanntes „level playing field“ für Unternehmen. Auch das angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die neuen europäischen Datenschutzvorgaben in der Bundesrepublik Deutschland konkretisiert, findet seitdem seine Anwendung. Beide haben für alle Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen weitreichende Änderungen und umfangreiche Handlungsmaßnahmen zur Folge. Weiterlesen…
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