Document header image
Verpflichtung zur Datenschutz-Schulung
Gemäß Artikel 39 EU-DSGVO ist der Verantwortliche verpflichtet, seine an den Datenverarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten zu unterrichten und zu sensibilisieren. Wir führen für Sie in Präsenz oder Remote entsprechende Datenschutz-Schulungen durch.

Grundlagenschulung

Sie führt Ihre Beschäftigten in die Grundlagen des Datenschutzes ein. Nach einigen historischen Informationen zur Entwicklung des Datenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland werden zunächst die wesentlichen Fachbegriffe aus EU-DSGVO und BDSG erläutert.

Aufbauschulung EU-DSGVO und BDSG

Sie thematisiert die neuen Inhalte der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, beschreibt die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Inhalte im Unternehmen und erläutert die Sanktionsgefahren, die sich aus dem Verstoß gegen Datenschutzvorgaben ergeben.

Datenschutzbeauftragter

Diese Schulung erläutert die Aufgaben und Verpflichtungen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen.

Datenschutz in der Softwareentwicklung

Diese Schulung thematisiert die Vorgaben der EU-DSGVO an eine datenschutz-konforme Softwareanwendung, insbesondere an die Technikgestaltung (Privacy-by-Design) während der Softwareentwicklung sowie an datenschutzfreundliche Grundeinstellungen (Privacy-by-Default) beim Betrieb der Software.

Wiki
Besuchen Sie zu Schulungszwecken auch unser umfangreiches Wiki, das viele Fragen klärt und ferner sämtliche Gesetzestexte der EU-Datenschutz-Grundverordnung (inkl. Erwägungsgründen) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes enthält.