Handlungsmaßnahmen

Folgende Handlungsmaßnahmen ergeben sich aus Änderungen vom bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) zur EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bzw. zum neuen Bundesdatenschutzgesetz „BSDG (neu)“:

Diese Maßnahmen sind von einem Ein-Personen-Unternehmen ebenso einzuhalten wie von einem Konzern.

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