Seit dem 25. Mai 2018 ist die „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ EU-DSGVO (englisch GDPR – „General Data Protection Regulation“) zusammen mit weiteren ergänzenden Regelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten wirksam.
Sie soll ein
europaweit gleich hohes Datenschutzniveau herstellen, ein so genanntes
level playing field für Unternehmen. Auch das angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die neuen europäischen Datenschutzregeln in der Bundesrepublik Deutschland konkretisiert, findet seitdem seine Anwendung.
Beide haben für alle Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen weitreichende Änderungen und
umfangreiche Handlungsmaßnahmen zur Folge.
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Die EU-DSGVO sieht vor: Behörden, öffentliche Stellen und Unternehmen, welche „eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen“, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen („Bestellpflicht“). Allerdings sieht die EU eine Öffnungsklausel für ihre Mitgliedsstaaten vor. Weiterlesen
Die Betroffenen sind über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (pbD) und über ihre Rechte zu informieren. Dazu müssen beispielsweise Angaben über die Speicherdauer der Daten und die Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht werden. Weiterlesen
Die datenverarbeitende Stelle muss den Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung erbringen und in der Lage sein, dies durch Dokumente nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Artikel 5 der DSGVO regelt die Rechenschaftspflicht für den Umgang mit Daten. Weiterlesen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Das Gesetz trat am 2. Juni 2023 in Kraft und wurde zum 17. Dezember 2023 wirksam. Weiterlesen
Bei risikobehafteter Datenverarbeitung muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA) nach bestimmten Kriterien durchgeführt und bei sich daraus ergebender Notwendigkeit die zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden. Weiterlesen
Fast jeder Verstoß gegen die DSGVO kann geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes soll wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Höhe des Bußgeldes bei einem Verstoß gegen die EU-DSGVO wird neu festgelegt. Weiterlesen
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