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Ihr Unternehmen kommt nicht drumherum - Und das ist gut so

Seit dem 25. Mai 2018 ist die „EU-Datenschutz-Grundverordnung“ EU-DSGVO (englisch GDPR – „General Data Protection Regulation“) zusammen mit weiteren ergänzenden Regelungen der einzelnen Mitgliedsstaaten wirksam.

Sie soll ein europaweit gleich hohes Datenschutzniveau herstellen, ein so genanntes level playing field für Unternehmen. Auch das angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die neuen europäischen Datenschutzregeln in der Bundesrepublik Deutschland konkretisiert, findet seitdem seine Anwendung.
Beide haben für alle Unternehmen, Vereine, Verbände, Parteien, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen weitreichende Änderungen und umfangreiche Handlungsmaßnahmen zur Folge. Weiterlesen

Wir unterstützen Sie in allen datenschutzrechtlichen Belangen und bei der Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der EU-DSGVO ergeben.

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Wiki
Besuchen Sie auch unser umfangreiches Wiki, das viele Fragen klärt und ferner sämtliche Gesetzestexte der EU-DSGVO (inkl. Erwägungsgründen) sowie des BDSG enthält.

Datenschutz­beauftragter

Wichtig für das Unternehmen

Die EU-DSGVO sieht vor: Behörden, öffentliche Stellen und Unternehmen, welche „eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen“, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen („Bestellpflicht“). Allerdings sieht die EU eine Öffnungsklausel für ihre Mitgliedsstaaten vor. Weiterlesen

Beschäftigte

Wichtig für Beschäftigte und Betroffene

Die Betroffenen sind über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (pbD) und über ihre Rechte zu informieren. Dazu müssen beispielsweise Angaben über die Speicherdauer der Daten und die Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht werden. Weiterlesen

Rechenschafts­pflicht

Respektvoll mit den Daten

Die datenverarbeitende Stelle muss den Nachweis der ordnungsgemäßen Verarbeitung erbringen und in der Lage sein, dies durch Dokumente nachzuweisen (Rechenschaftspflicht). Artikel 5 der DSGVO regelt die Rechenschaftspflicht für den Umgang mit Daten. Weiterlesen

Hinweisgeber­schutz

Ebenfalls wichtig für Ihre Beschäftigten

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Das Gesetz trat am 2. Juni 2023 in Kraft und wurde zum 17. Dezember 2023 wirksam. Weiterlesen

Datenschutz-Folgen­abschätzung

Vorausschauende Prozessanalyse

Bei risikobehafteter Datenverarbeitung muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA) nach bestimmten Kriterien durchgeführt und bei sich daraus ergebender Notwendigkeit die zuständige Aufsichtsbehörde informiert werden. Weiterlesen

Sanktionen

Wirksam und womöglich schmerzhaft

Fast jeder Verstoß gegen die DSGVO kann geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes soll wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Höhe des Bußgeldes bei einem Verstoß gegen die EU-DSGVO wird neu festgelegt. Weiterlesen

Was dürfen wir für Sie tun?

Unsere Dienstleistungen in Berlin und im Berliner Umland beinhalten:

Wir beraten Sie zu den unternehmerisch notwendigen Datenschutz-Dokumentationen und -tätigkeiten, wie beispielsweise: Umsetzung des Datenschutzes in der Softwareentwicklung, Aufbau des vorgeschriebenen Datenschutz-Managementsystems, Führung eines „Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten“ (VVT), Aufbau und Anwendung einer Informationssicherheitsrichtlinie (TOM), Realisierung sinnvoller Pseudonymisierung oder Anonymisierung, Umgang mit der Auftragsverarbeitung und AV-Verträgen sowie Erfüllung der gesetzlichen Rechenschaftspflichten. Datenschutz-Schulung Gemäß Artikel 39 EU-DSGVO ist der Verantwortliche verpflichtet, seine an den Datenverarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten zu unterrichten und zu sensibilisieren. Wir führen für Sie vorort entsprechende Datenschutz-Schulungen durch. Weitere Informationen…

Wir unterstützen Ihr bestehendes oder neu gegründetes Unternehmen bei der nachweisbaren Einbettung und Anwendung der Gesetze des BDSG (neu) und der Verordnungen der EU-DSGVO im betrieblichen Alltag. Somit wird Ihr Unternehmen datenschutz-konform.

Wir übernehmen die Rolle eines extern bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) für Ihr Unternehmen, und regeln die datenschutzrechtlichen Belange, die sich im Rahmen des BDSG (neu) und der EU-DSGVO ergeben.

Wir überprüfen Ihr Unternehmen mittels formaler Checklisten und automatischer Software-Werkzeuge auf Datenschutz-Konformität gemäß EU-DSGVO und BDSG.